Gebühren
Grundlage der Vergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das eine nach dem Streitwert/Gegenstandswert bemessene Abrechnung vorsieht. Auf Wunsch kann für Sie auch eine Abrechnung auf Basis eines Pauschal- oder Zeithonorars wirtschaftlich sinnvoll sein und entsprechend vereinbart werden. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie im persönlichen Gespräch, gern auch telefonisch.
Ich biete Ihnen die Möglichkeit für Beratungsgespräche auch außerhalb der Bürozeiten. Gern stellen wir uns auf Ihre zeitlichen Möglichkeiten und Bedürfnisse ein.
Telefonische Auskünfte sind unverbindlich und bedürfen zur Haftungsübernahme der schriftlichen Bestätigung.